Publikationen / vorgänge / vorgänge Nr. 244: Identitätspolitik zwischen Selbstbestimmung und Abspaltung

Das Selbst­be­stim­mungs­ge­setz – Progres­sives Gesetz mit Verbes­se­rungs­po­ten­tial

Das Recht auf geschlechtliche Selbstbestimmung ist als Teil des Rechts auf freie Entfaltung der Persönlichkeit verfassungsrechtlich verankert. Besonders jedoch in Zeiten, in denen das Thema Geschlecht und Sexualität vermehrt durch einen hitzigen öffentlichen Diskurs geprägt ist, muss das Recht auf Achtung der geschlechtlichen Identität gepflegt und rechtlich gestärkt werden.

In diesem Sinne soll das Selbstbestimmungsgesetz das bisherige Transexuellengesetz (TSG) ersetzen und die Rechte von trans, intergeschlechtlichen und nicht-binären Personen stärker im Recht verankern. Im November 2024 tritt das neue Gesetz in Kraft, steht in Einzelfragen jedoch noch unter heftiger Kritik. In diesem Beitrag nehmen Susanna Roßbach und Anna Lena Göttsche besonders umstrittene Bestandteile des Selbstbestimmungsgesetzes unter die Lupe und erörtern, wo und in welchem Ausmaß Nachbesserungen erforderlich wären.

 

Das Selbstbestimmungsgesetz ist eines der wesentlichen queer-politischen Vorhaben der Ampel-Regierung und stellt eine progressive Wende im Feld der rechtlichen Geschlechtszuordnung dar. Mit ihm wird nach über 40 Jahren das Transsexuellengesetz (TSG) abgeschafft und ein selbstbestimmter Geschlechtseintrag ermöglicht. Für die Rechte von trans, intergeschlechtlichen und nicht-binären Menschen in Deutschland ist dies eine historische Entwicklung. Dennoch bleibt das Selbstbestimmungsgesetz in Teilen hinter den Erwartungen zurück. Im folgenden Beitrag stellen wir zunächst dar, wo sich geschlechtliche Selbstbestimmung bisher im Recht verankern lässt. Danach gehen wir auf das im Selbstbestimmungsgesetz (SBGG) neu vorgesehene Korrekturverfahren ein, das den Kern des Vorhabens bildet. Im Gesetzestext lassen sich verschiedene nachbesserungsbedürftige Regelungsbereiche identifizieren, die wir im Anschluss aufzeigen. Der Beitrag endet mit einem Blick auf die Zukunft des Selbstbestimmungsgesetzes nach seinem Inkrafttreten.

 

Susanna Roßbach ist Doktorandin an der Bucerius Law School in Hamburg und arbeitet als wissenschaftliche Mitarbeiterin an der Europa-Universität Flensburg. Sie ist Mitglied der Kommission Familien-, Erb- und Zivilrecht des Deutschen Juristinnenbundes e.V. (djb).

Prof. Dr. Anna Lena Göttsche ist Professorin für Familien-, Kinder- und Jugendrecht an der TH Köln und leitet die Kommission Familien-, Erb- und Zivilrecht des Deutschen Juristinnenbundes e.V. (djb).

 

Dieser Artikel steht nur in der Kaufversion der Zeitschrift vorgänge zur Verfügung. Sie können das Heft hier im Online-Shop der Humanistischen Union erwerben: die Druckausgabe für 14.- € zzgl. Versand, die PDF-/Online-Version für 5.- €.

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