Beitragsbild Brief an Bundesinnenministerin Nancy Faeser
Publikationen / Mitteilungen / Mitteilungen Nr. 246

Brief an Bundes­in­nen­mi­nis­terin Nancy Faeser

Mitteilungen24605/2022Seite 12 - 13

Die Humanistische Union, vertreten durch Johannes-Albrecht Haupt, begleitet die Entwicklung des von der Bundesregierung im Koalitionsvertrag angekündigten Staatsvertrages . Bereits Anfang des Jahres wurden die Vertreter der Landeskirchen in diesem Zusammenhang angeschrieben. Im April folgte der hier abgedruckte Brief an Bundesinnenministerin Faser. Bis zum Abschluß des Gesetzgebungsprozesses werden wir die Entwicklung genau im Auge behalten.

Frau Bundesministerin Nancy Faeser 
Bundesministerium des Innern und für Heimat
Alt-Moabit 140
10557 Berlin

Staatsleistungen an die Kirchen

Sehr geehrte Frau Bundesministerin Faeser,
Ihr Haus hat uns mit Schreiben vom 10. Februar 2022 auf Anfrage mitgeteilt, dass derzeit erste Vorüberlegungen stattfinden zu dem im Koalitionsvertrag formulierten Vorhaben der Schaffung eines Grundsätzegesetzes zur Ablösung der Staatsleistungen an die katholische und die evangelische Kirche; konkrete Gespräche mit den Landesregierungen und/oder den Kirchen – so schreibt Ihr Haus – seien noch nicht geplant oder in der Vorbereitung.
Wir bitten die Bundesregierung und in besonderem Maße Sie, Frau Ministerin, mit Blick auf die über 100jährige Nichterfüllung des Verfassungsauftrags (Artikel 138 Absatz 1 Weimarer Reichsverfassung, Artikel 140 Grundgesetz) bei der Erarbeitung des Gesetzentwurfs nicht nur den „Dialog mit den Ländern und den Kirchen“ (so der Wortlaut des Koalitionsvertrages) zu suchen. Diese sind naturgemäß als Zahlungspflichtige (Länder) und als bisher von den Zahlungen Begünstigte (Kirchen) in besonderem Maße am Inhalt des Grundsätzegesetzes interessiert und als solche selbstverständlich zu beteiligen. Jedoch sollten Sie berücksichtigen, dass inzwischen den Kirchen infolge Mitgliederschwundes weniger als die Hälfte der Bevölkerung in Deutschland angehört.
Es besteht auch ein gesteigertes Interesse des inzwischen größeren Teils der Bevölkerung, also der Andersgläubigen wie der Konfessionsfreien, an der konkreten Ausgestaltung des Grundsätzegesetzes, denn die gegenwärtigen Zahlungen der Staatsleistungen wie auch eine etwaige Ablösungsentschädigung werden aus dem Gesamtaufkommen der öffentlichen Steuern erbracht, also ungeachtet der Konfessionszugehörigkeit der Steuerzahlenden. Als eine Organisation des säkularen Spektrums der Bevölkerung leiten wir, die Humanistische Union, einen Anspruch darauf ab, dass diese Menschen die Möglichkeit erhalten, zu der geplanten Ablösung der Staatsleistungen und damit zu dem in Aussicht genommenen Gesetzentwurf Stellung zu nehmen, und zwar bevor die Pflöcke so fest eingeschlagen sind, dass eine öffentliche Einflussnahme nicht mehr möglich ist. Sollten also Expertenrunden, Gesprächskreise oder Anhörungen geplant sein, bitten wir auch das säkulare Spektrum gleichberechtigt zu berücksichtigen.
Zwar ist uns der geringe Organisationsgrad der nicht kirchlich gebundenen oder andersgläubigen Bevölkerungsteile bewusst. Das sollte für die Bundesregierung aber keinen Vorwand dafür darstellen, diese Menschen an dem Gesetzesvorhaben nicht zu beteiligen. Die in Frage kommenden Verbände und Organisationen dürften in Ihrem Hause bekannt sein.

Mit freundlichen Grüßen
Stefan Hügel, komm. Bundesvorsitzender

 

nach oben