Beitragsbild Erneuter Anstieg der Staatsleistungen an die Kirchen auf 618 Millionen Euro
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Erneuter Anstieg der Staats­leis­tungen an die Kirchen auf 618 Millionen Euro

Pressemitteilung vom 13.03.2024

Mitteilungen25105/2024Seite 20-21

Hinweis der Red.: Die detaillierte Aufstellung über die Auflistung der Staatsleistungen des Jahres 2024 nach Empfängern, Ländern, Einwohnerzahlen und Kirchenmitgliederzahlen sowie eine Auflistung der jährlichen Zahlungen von Staatsleistungen an die Kirchen seit 1949 finden Sie auf unserer Homepage:

https://www.humanistische-union.de/pressemeldungen/erneuter-anstieg-der-staatsleistungen-an-die-kirchen-auf-618-millionen-euro/.

Die Staatsleistungen der Länder an die evangelische und die katholische Kirche werden sich in diesem Jahr auf 618,362 Millionen Euro belaufen. Davon soll die evangelische Kirche 364 Millionen Euro, die katholische Kirche 254 Millionen Euro erhalten. Dies ergibt sich aus den Haushaltsplänen der 14 betroffenen Bundesländer, welche die Humanistische Union (HU) regelmäßig seit vielen Jahren auswertet (Hamburg und Bremen kennen keine Staatsleistungen). Gezahlt werden die Staatsleistungen aus dem Steueraufkommen aller Bürgerinnen und Bürger, auch derjenigen, die keiner Kirche angehören. Die jährliche Steigerung, in diesem Jahr um circa 2,7 Prozent, beruht darauf, dass die Zahlungen der Länder regelmäßig mit dem Anstieg der Beamtenbesoldung anwachsen – ungeachtet der stark sinkenden Zahl der Kirchenmitglieder. Betrugen die Staatsleistungen etwa im Jahr 1970 noch 122 Millionen Euro bei 91-prozentiger Kirchenmitgliedschaft (in Westdeutschland), so bekommen die Kirchen heute jährlich das Fünffache – bei einer Mitgliedsquote von nur noch 47 Prozent. Insgesamt erhielten die Kirchen allein seit 1949 rund 21,3 Milliarden Euro von den Ländern. Diese Summe ist nicht zweckgebunden und unabhängig von der Kirchensteuer sowie zusätzlichen Finanzmitteln aus staatlichen Zuwendungen an die Kirchen für soziale und karitative Zwecke.

Die Staatsleistungen beruhen auf alten Rechtstiteln, welche allerdings bisher von niemandem, auch nicht von den Kirchen, genauer benannt und beziffert worden sind. Die deutschen Verfassungen fordern schon seit 105 Jahren die Ablösung der Zahlungen: zunächst die Weimarer Reichsverfassung von 1919, später das Grundgesetz von 1949. Der Verfassungsauftrag wird jedoch von Regierungen und Parlamenten des Bundes und der Länder bisher ignoriert. Die Ampelkoalition hat zwar im Koalitions-vertrag von 2021 versprochen, „einen fairen Rahmen für die Ablösung der Staatsleistungen“ in einem Grundsätzegesetz zu schaffen. Bisher gibt es aber keinen Gesetzentwurf; es sind noch nicht einmal Überlegungen der Bundesregierung bekannt geworden, auf welche Weise das Ver-sprechen realisiert werden soll. Die Ministerpräsidentinnen und -präsidenten der zahlungspflichtigen Länder haben schon vor einem Jahr einmütig ihre Absicht bekundet, sich einer Ablösung der Staatsleistungen auch weiterhin zu widersetzen. Es sieht also danach aus, dass die Bürger-innen und Bürger damit zu rechnen haben, auch weiterhin die Kirchen – entgegen dem Verfassungsauftrag – alimentieren zu müssen.

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