Beitragsbild Humanistische Union kritisiert: Die Präventivhaft von Mitgliedern der „Letzten Generation“ war unverhältnismäßig
Pressemeldungen / Innere Sicherheit / Versammlungsfreiheit

Humanis­ti­sche Union kritisiert: Die Präven­tiv­haft von Mitgliedern der „Letzten Generation“ war unver­hält­nis­mäßig

Fünf Tage lang wurden vier Mitglieder der „Letzten Generation“ in Hamburg am 29. März in Präventivhaft genommen. Nach einer Haftbeschwerde hat das Landgericht Hamburg die umgehende Entlassung beschlossen, da die Voraussetzungen einer Ingewahrsamnahme zur Verhinderung einer Straftat nicht gegeben seien. Die Bürgerrechtsvereinigung Humanistische Union kritisiert die Präventivhaft in diesem Fall als unverhältnismäßig und hält die zeitliche und tatbestandliche Ausweitung der Präventivhaft insgesamt für eine problematische Entwicklung, die auch der Versammlungsfreiheit schadet.

Abermals wurden vier junge Frauen und Männer aus der „Letzten Generation“ bei der Anreise zu einer gewaltlosen Verkehrsblockade in Polizeigewahrsam genommen – diesmal in Hamburg. Polizeigewahrsam ist zulässig bei dem konkreten Verdacht einer unmittelbar bevorstehenden Straftat. In diesem Fall sollte eine Nötigung im Straßenverkehr verhindert werden. Fünf Tage saßen die Mitglieder der „Letzten Generation“ in Polizeigewahrsam. Sie wurden erst nach erfolgreicher Haftbeschwerde entlassen.

Die Humanistische Union wendet sich gegen eine solche unverhältnismäßige Praxis der Präventivhaft gegenüber friedlichen Protestierenden und die damit verbundene Einschränkung des Versammlungsrechts.

„Die Teilnahme an einer friedlichen Demonstration darf weder verhindert noch bestraft werden“, sagt Dr. Wolfram Grams, zweiter Vorsitzender der Humanistischen Union. „Diese Ingewahrsamnahme ist ein weiteres Beispiel einer verfassungswidrigen Kriminalisierung von Klimaaktivistinnen und -aktivisten.“.

Die Humanistische Union sieht die Ausweitung der Praxis des Präventivgewahrsams insgesamt mit großer Sorge und hat bereits die unverhältnismäßige zeitliche und tatbestandliche Ausweitung der Präventivhaft kritisiert.

Dr. Kirsten Wiese, Beirätin der Humanistischen Union: „Junge Menschen wegen einer möglichen Nötigung im Straßenverkehr fünf Tage einzusperren, ist unverhältnismäßig. Zudem ist die zulässige Maximaldauer des Polizeigewahrsams von zehn Tagen in Hamburg gänzlich überzogen.“

Die Versammlungsfreiheit wird eingeschränkt, wenn Sich-Versammelnde bereits bei der Anreise zu einer gewaltlosen Protestaktion in Gewahrsam genommen werden. Die Versammlungsfreiheit ist jedoch „ein Stück ursprünglich-ungebändigter unmittelbarer Demokratie“ (so das Bundesverfassungsgericht), das die Meinungsvielfalt und Protest gerade sichtbar machen soll.

Für Rückfragen steht Ihnen Dr. Philip Dingeldey zur Verfügung. Sie erreichen ihn unter der E-Mail-Adresse info@humanistische-union.de oder telefonisch unter 030 – 2045 0256.

Die Humanistische Union hat eine Ausgabe ihrer bürgerrechtlichen Zeitschrift „vorgänge“ dem Thema Versammlungsfreiheit gewidmet.

nach oben